§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
1. | Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. |
2. | Zweck des Vereins ist: |
die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in allen anerkannten Zwecken der Abgabenordnung. Dies erfolgt insbesondere durch:
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3. | Zu den Zielgruppen des Vereins gehören unter anderem Kinder und Jugendliche, Familien, Senior/innen, Migrant/innen, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Menschen mit Behinderungen. Die Angebote richten sich sowohl an ehrenamtlich Engagierte als auch an hauptamtlich Tätige. |
4. | Der Verein ist politisch, konfessionell und weltanschaulich neutral. |
5. | Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Vereinsmitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile aus dem Vereinsvermögen. |
Vorstand der
LAGFA Sachsen-Anhalt e.V.
Christine Sattler (LAGFA-Vorsitzende)
Birgit Bursee (LAGFA-Vorständin)
Benjamin Ollendorf (LAGFA-Vorstand)
Steffi Hager (Beisitzerin)
Maik Schulz (Beisitzer)
Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft
der Freiwilligenagenturen
Sachsen-Anhalt e.V.
Rathausstraße 13
06108 Halle (Saale)

